Ambulante Rehabilitation (Bewegungs- und Stützapparat, BSR) Phase II und Phase III für Versicherte der SVS
Ambulante Rehabilitation (Bewegungs- und Stützapparat, BSR) umfasst neben der Wirbelsäule auch Erkrankungen der großen Gelenke (Schulter, Hüfte, Knie, Sprunggelenk)
Phase II
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Im Ersatz der stationären Phase II Rehabilitation kann diese auch ambulant in unserem Rehabzentrum durchgeführt werden.
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Nach Antragstellung durch das Rehabzentrum, wird die Bewilligung der SVS erteilt (das geht meist sehr rasch und unkompliziert).
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Dann haben Sie die Möglichkeit 3x/Woche über 6 Wochen ambulant an dem Programm teilzunehmen.
Phase III
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Nach Ihrer Kur/GVA oder Phase II Rehabilitation
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Nach Antragstellung durch das Rehabzentrum, wird die Bewilligung der SVS erteilt (das geht meist sehr rasch und unkompliziert).
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Dann haben Sie die Möglichkeit 2x/Woche über 6-12 Monate ambulant an dem Programm teilzunehmen.