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Wann ist die ambulante Wirbelsäulenrehabilitation Phase III möglich?
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Nach einer Kur/Gesundheitsvorsoge aktiv (GVA) bzw nach einer Phase II Rehabilitation (ambulant oder stationär).
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Die gesamte Administration (Antrag auf Bewilligung, Direktverrechnung mit der Pensionsversicherungsanstalt ...) wird vom Rehabzentrum durchgeführt.
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Nach Antragstellung durch das Rehabzentrum in Ihrer Nähe längstens 6 Monate nach dem Ende dieses Heilverfahrens und Bewilligung durch die Pensionsversicherungsanstalt (PVA).
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Wenn Sie zum Zeitpunkt des Antrags noch nicht pensioniert sind.
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Für Patientinnen und Patienten entstehen keine Kosten und auch kein Selbstbehalt.
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