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Wann ist "ambulante Rehabilitation BSR" Phase II für Versicherte der SVS möglich?
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Bei Wirbelsäulenerkrankungen (z.B. Protrusion, Prolaps, Osteoporose, Wirbelsäulenoperation etc)
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Nach Unfällen (z.B. Fraktur, Bänderverletzung ect)
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Nach Gelenksoperationen (z.B. Endoprothese der Hüfte, Knie, Schulter etc)
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Wenn Sie zum Zeitpunkt des Antrags noch nicht über 60 Jahre alt sind.
kann die ambulante Rehabilitation BSR" Phase II ambulant in unserem Rehabzentrum durchgeführt werden.
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